Mit den von uns angebotenen Baupläne helfen wir, mit handwerklichen Mitteln und Fähigkeiten die KUKATE-Anlagen zu fertigen, aufzustellen und zu betreiben.
Neben den aufgeführten Bauplänen haben wir auch welche mit kleinerem Durchmesser "für den Garten". (Savoniusrotoren auf "Ölfassbasis" und Horizontalläufer mit 2m Durchmesser als Schraub- und Schweißkonstruktion!) Bitte mailen Sie uns, wenn Sie Interesse haben!
Erfahrungsgemäß liefern sie auch oft die Grundlagen für eigene Varianten. Die Pläne sind zigfach erprobt und wurden bislang nicht kritisiert.
Für Verbesserungsvorschläge und Zeichnungskorrekturen sind wir selbstverständlich sehr dankbar.
Zusammenbauzeichnungen vom Rotor und der Gondel mit
Arbeitsbühne der
KUKATE4.
Erfahrungsgemäß ermöglichen die detaillierten technischen Zeichnungen und Stücklisten den genauen und bewährten Nachbau der Anlagen.
von Links nach Rechts: KUKATE3, KUKATE4 und
KUKATE7
Die KUKATE Windenergieanlagen - Selbstbaureihe, die wir zukünftig noch ergänzen werden, besteht aus den Modellen
KUKATE3
KUKATE4
Die Zahl hinter "KUKATE" bezieht sich immer auf den effektiven Rotordurchmesser in Metern.
Für "Modellbauer" gibt es Baupläne einer kleinen KUKATE2, für die wir experimentierfreudige Bauer und Betreiber suchen. Hier fehlen noch einige Erfahrungsberichte, Korrekturen und Fotos. Wenn sie vorliegen, möchten wir die KUKATE2 ins Programm aufnehmen. 6flügelig könnte sie sich als gute Kleinstanlage mit hohem Drehmoment auch bei niedrigen Masthöhen bewähren.
TIPP: Bauvoranfrage / Baugenehmigung:
Wird in Deutschland der Betrieb eines
Windenergiekonverters beabsichtigt, empfehlen wir, folgendes zu bedenken:
Ob ein Windkraftanlagen-Selbstbauer eine Baugenehmigungsbehörde
einschaltet, muss er für seinen Einzelfall entscheiden.
Gute
Verhältnisse und Abstimmung mit den Nachbarn sind jedenfalls ratsam!
Als Modell- oder Ausbildungsprojekt mit überschaubarer Betriebsdauer - was immer das heißt - braucht möglicherweise gar nicht von einem zu genehmigenden Bauwerk im engeren Sinn ausgegangen zu werden, zumal sich alle KUKATE Anlagen schnell jederzeit auf den Boden schwenken lassen.
Im Hinblick auf Baugenehmigungen zeigen die einzelnen Bundesländer verschiedene Sichtweisen. In einigen Bundesländern benötigt man für Kleinwindanlagen unter 10 Meter Höhe keine Bauanzeige und Baugenehmigung, es gilt eine sogenannte Verfahrensfreistellung. Betroffen sind die Länder NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Berlin und Thüringen. In Rheinland-Pfalz wird ab dem Frühjahr 2013 mit einer Genehmigungsfreistellung gerechnet. In NRW gilt eine Genehmigungsfreistellung außerhalb von allgemeinen und besonderen Wohngebieten und in Mischgebieten. (Quelle:http://www.klein-windkraftanlagen.com/basisinfo/genehmigung-rechtliche-grundlagen/)
Betreiber einer Kleinwindanlage müssen logischerweise auch bei einer Genehmigungsfreistellung alle relevanten baurechtlichen Vorschriften beachten. Das gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Standsicherheit, das Abstandsflächenrecht und für alle sicherheitsrelevanten Aspekte (z.B. der Möglichkeit des völligen Abbremsens des Rotors bis zum Stillstand).
Wenn die Rotorfläche größer als 40m² ist, können/sollen/müssen - je nach Baubehörde und Bundesland - von ihr die Standsicherheit des Turmes und die Gründung von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit den Festlegungen der (ehemaligen) DIN EN 61400-1 gefordert werden. Das ist zwar sehr aufwändig, ist meines Wissens für eine KUKATE-Anlage noch nie erfolglos durchgeführt worden.
Wir haben noch nie von Schwierigkeiten gehört, wenn jemand eine kleine "Modellanlage" (meines Erachtens bis 3m Rotordurchmesser) betreibt, deren 10m-Mast jederzeit klappbar ist und die im Falle eines "Umfallens" im eigenen Garten bleibt.
Windenergieanlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 40 m2 ist und die eine Spannung erzeugen, die unter 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung liegt, dürfen/durften nach der (ehemaligen) DIN EN 61400-2 nachgewiesen werden:
Insbesondere muss das Sicherheitssystem zwei oder
mehrere Bremssysteme enthalten (mechanisch, elektrisch oder aerodynamisch),
die geeignet sind, den Rotor aus jedem Betriebszustand in den Stillstand oder
sicheren Leerlauf zu bringen.
Konstruktion, Bemessung und Ausführung des Turmes und der Gründung von
Windenergieanlagen richten sich nach den einschlägigen technischen
Baubestimmungen für vergleichbare Konstruktionen, wie Antennentragwerke,
Schornsteine, Masten u.Ä., sofern in dieser Richtlinie keine anderen
Regelungen getroffen werden. Diese Prozedur ist sehr aufwändig. Sie ist meines
Wissens für eine KUKATE-Anlage noch nie
erfolglos durchgeführt worden.
Außerdem werden Anforderungen bezüglich der Inspektionen und Wartungen der WKA gestellt, damit der Stand- und die Betriebssicherheit über die vorgesehene Entwurfslebensdauer sichergestellt sind. Da die KUKATE-Anlagen weder Elektonik, Elektrotechnik, Pneumatik oder gar Hydraulik für ihr Sicherheitssystem benötigen, sind die Wartungsintervalle sehr groß. Genehmigungsrechtlich bewegt sich hier Einiges.
Im Ausland werden viele hundert KUKATE-Anlagen auf allen Kontinenten betrieben. Von kleinen (griechischen) Inselversorgungen bis zu Trinkwasserprojekten auf HAITI und in Papua-Neuguinea, von Indien bis Nordkorea (das Buch "Handbuch Windenergie-Technik" ist dazu extra ins koreanische übersetzt worden!) drehen sich seit über dreißig Jahren die Rotoren.
Selbstverständlich wollen und können wir die Bauunterlagen nicht zu Marktpreisen weitergeben. Beispielsweise betrug allein mein Aufenthalt in der Arbeitsgemeinschaftswerkstatt 20 Jahre lang 40 Wochen/Jahr jeden Donnerstag 5 Stunden, also insgesamt 4000 Stunden! Zum Teil nahmen bis zu zehn Mitglieder an den Donnerstagstreffen teil, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbrachten - ganz abgesehen vom Inhalt von übe70 Diplomarbeiten, Bachelor- und Masterthesen, mit denen Studierende sehr nützlich für das KUKATE-Konzept und ihre erfolgreichen Studienabschlüsse gearbeitet haben.
Für die Bauunterlagen und das Rotorberechnungsprogramm erheben wir eine Schutzgebühr, um nur wirklich ernsthaft Interessierte zu erreichen. Den Überschuss leiten wir an Entwicklungshilfeprojekte weiter.
Beschreibung des auf CD-Roms zu Liefernden |
Schutzgebühr (Euro) |
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Bauunterlagen KUKATE3 |
78 |
Bauunterlagen KUKATE4 |
79 |
83 |
|
Bauunterlagen KUKATE7 |
95 |
Bauunterlagen 2 ausgewählte KUKATE-Baupläne |
135 |
Bauunterlagen 2 ausgewählte KUKATE-Baupläne (mit Programm) | 154 |
Bauunterlagen KUKATE3, 4, 5 + 7 und Programm (WindowsXP) |
180 |
Bestellen: E-Mail an h-crome@t-online.de mit Gewünschtem schicken. Rechnung kommt. Geld kommt. Bestelltes kommt. (Normalerweise und ganz einfach)
Nach §19 Abs. 3 UStG
steuerfrei
Bitte berücksichtigen Sie den
Haftungsausschluss
Ausdrücklich sei hier angemerkt, dass unsere
Handreichungen und Bauanleitungen für so komplexe Anlagen
wie Windkonverter trotz aller Sorgfalt wahrscheinlich nicht ganz frei von
Fehlern sind, die sich möglicherweise erst beim Anwender herausstellen.
Deshalb möchte der Verfasser nicht falsch verstanden werden, wenn er trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung dieser Materialien keine Haftung für Mängel und deren Folgen übernimmt. Alle Anregungen beruhen auf Berechnungen und langjährigen Erfahrungen, wobei viele mögliche Störfälle berücksichtigt wurden; verständlicherweise sind jedoch nicht alle Einflüsse und Risiken vorhersehbar.
Copyright
An kreativen Leistungen, die von mir erbracht wurden, insbesondere an von mir entwickelten Konstruktionen, angefertigten Bilder, Grafiken, Darstellungen, Berechnungen, Diagrammen und Texten etc., behalte ich alle Rechte. Käufer bezahlen mit der Schutzgebühr für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Käufer oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.